Hilfe seit 75 Jahren - wer wir sind
Straffälligenhilfe und Sozialberatung Südwürttemberg-Hohenzollern e.V.
Im Jahr 2024 das hat der Verein sein 75-jähriges Bestehen erreicht. Er setzt sich neben der Tübinger Geschäftsstelle, aus selbständig arbeitenden Vertretungen an verschiedenen Land- und Amtsgerichten und Justizvollzugsanstalten zusammen.Zweck des Vereins ist die Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene und ihrer Familien. Ziel ist eine gelingende Resozialisierung.
Ehrenamtliches Engagement ist das Rückgrat des Vereins. Finanziert werden die über den Verein bereitgestellten Förderungen durch Zuwidmungen von Geldbußen und durch Spenden. Ein besonderer Dank gilt den Richterinnen und Richtern, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten für das Vertrauen in unsere Arbeit und den vielen Spenderinnen und Spendern.
Ausführliche Informationen zum Verein und seinen Tätigkeiten finden Sie auch in unserer Festschrift (als PDF).


Vereinschronik
Gründung und erste Jahre (1949 - 2002)
Die heutige Hilfsorganisation 'Straffälligenhilfe und Sozialberatung Südwürttemberg-Hohenzollern' wurde 1949 in Tübingen als 'Verein für Gefangenen- und Entlassenenfürsorge' gegründet. Die Geschäftsstelle befand sich bis 2002 im historischen Pfleghof und entwickelte sich in den Folgejahren zur Anlaufstelle für Strafentlassene aus über 50 Justiz- anstalten mit deren Familien, denen geholfen wurde mit Bekleidung, Nahrungsmittel, Wohnungs- und Arbeitsvermittlung.Ausbau und Bezirksvertretungen
Im Laufe der Zeit erweiterte sich das Netzwerk durch Bezirksvertretungen an den Orten der Gerichte und Staatsanwaltschaften, die Strafgelder ver- walteten, die Vollzugsanstalten im Bemühen um Reintegration unterstützten und für Strafentlassene und ihre Familien eigene Anlaufstellen bildeten, oder mit dazu geeigneten Gruppierungen vertragliche Verbindungen eingingen. Heute sind es die Bezirksvertretungen in Rottweil, Rottenburg, Ravensburg, Hechingen, Albstadt, Bad Saulgau, Biberach und Sigmaringen, die Hilfsangebote in ihrer Region umsetzen und Betroffene unterstützen.Entwicklung durch das Strafvollzugsgesetz (1977)
Mit der Einführung des Strafvollzugsgesetzes 1977, das den Behand- lungsvollzug mit dem Ziel der Reintegration in den Vordergrund rückte, eröffnete die Straffälligenhilfe. die teilstationäre Einrichtung Haus Arche. Diese Einrichtung bietet entlassenen Männern die Möglichkeit, sich bis zu 18 Monate auf die Reintegration in der Gesellschaft vorzubereiten. Durch sozialpädagogische Begleitung finden die Klienten eine feste Anstellung und Wohnmöglichkeiten, und setzen ihren Lebensweg dann eigenver- antwortlich fort.Fachberatungsstelle für Wohnungsnot (ab 1991)
1991 eröffnete die Straffälligenhilfe in Kooperation mit den Mitarbeiten- den des Hauses Arche die erste Fachberatungsstelle in Tübingen für Menschen in Wohnungsnot. Bis 2016 wurde dieses Hilfezentrum zu einer kompetenten Einrichtung zur Begleitung und Betreuung von wohnungs- losen Frauen und Männern ausgebaut. Im Jahr 2016 übernahm der 'Dornahof' diese Einrichtungen. Bei sehr vielen Hilfesuchenden ist nach wie vor das Thema Straffälligkeit im Hintergrund. Die Straffälligenhilfe bleibt in Kooperation mit dem Verein Freie Wohlfahrtspflege Förderverein der Wohnungsnotfallhilfe Tübingen.Fazit
Die Straffälligenhilfe und Sozialberatung Südwürttemberg-Hohenzollern hat sich in den letzten 75 Jahren zu einer effizienten Hilfsorganisation in der Straffälligen- und Wohnungsnothilfe entwickelt. Das Engagement der Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter ist entscheidend für den Erfolg und die nachhaltige Entwicklung des Vereins.Engagement und Unterstützung
Finanzierung und Spenden
Die Finanzierung aller Projekte und Hilfsangebote wird maßgeblich durch die Bezirksvertreterinnen und Bezirksvertreter sichergestellt, die aktiv Geldbußen sowie Geld- und Sachspenden einwerben.Ein herzliches Dankeschön den Richterinnen, Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die durch zugewiesene Geldbußen zur Unterstützung der Straffälligenhilfe beitragen.
Ebenso gilt großer Dank den treuen Spenderinnen und Spendern, die unsere Arbeit ermöglichen.
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Spendenmöglichkeit - bitte unterstützen Sie uns!
Bankverbindung:Straffälligenhilfe e.V
Kreissparkasse Tübingen
IBAN DE78 6415 0020 0000 0419 04
BIC SOLADES1TUB
Bei Spenden bis 300,- EUR gilt der Überweisungsschein zugleich für das Finanzamt. Selbstverständlich stellen wir Ihnen auch eine Einzel- oder Jahresbescheinigung aus. Wenden Sie sich gegebenenfalls bitte an uns.

